Regen macht mir nix. Das hält mich nicht davon ab, Fahrrad zu fahren.
Regen hindert nur meine Lampen daran, zu leuchten. Weil das Dynamo durchdreht.
Bevor ich mir aber ein neues Dynamo hole, habe ich mir batteriebetriebene Lampen geholt.
Ich fragte den Verkäufer gleich nach STVO zugelassenen Lampen.
Der meinte das es sie nicht geben würden. Batteriebetriebene Lampen am Rad sind nicht zu gelassen.
Im Netz habe ich danach gegooglet und siehe da:
Batteriebeleuchtung ist in Deutschland als alleinige Beleuchtung nur bei Rennrädern unter 11 kg zulässig. Eine geplante Änderung, diese Ausnahmeregelung auf Mountainbikes (unter 13 kg) auszuweiten, ist bis heute (Stand Juni 2006) nicht verabschiedet worden.
In Deutschland ist es zulässig, eine funktionierende, auf Dynamoversorgung basierende Beleuchtung mit einem Akku zu betreiben. Damit lassen sich die meisten Nachteile der unterschiedlichen Systeme Dynamo- und Akkubeleuchtung aufheben.
Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Fahrradbeleuchtung#Batterie-.2FAkkubetrieb
Er meinte aber, dass die Polizei in der Regel aber froh ist wenn überhaupt was leuchtet und wenn es regnet und dies eine Notbeleuchtung ist, kann man diese Beleuchtung auch begründen.
Mal sehen, wenn ich das nächste mal kontrolliert werde ;D
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