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600 Euro Strafe, weil er helfen wollte

Wenn man sowas liest, dann kommt einem echt die Kotze hoch!

Zitat aus der TZ: Uwe W. ist auf dem Heimweg, als in der U-Bahn ein stark alkoholisierter Mann eine Frau mit einer Bierflasche niederschlägt. Als er einschreitet, kommt es zu einem Gerangel, bei dem der Rowdy ins Gleisbett stürzt und sich dabei die Hand bricht. Das Gericht brummt Uwe W. 600 Euro auf – wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Der Münchner versteht die Welt nicht mehr. Er half – und wurde dafür bestraft. Ob er das nächste Mal hinschaut, weiß er nicht: „Zivilcourage lohnt sich nicht!“

Hier der ganze Artikel: https://www.tz-online.de/aktuelles/muenchen/strafe-weil-er-helfen-wollte-tz-722259.html

Heiko

Heiko

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  • Das erinnert mich an den Fall, wo eine Mutter im Gericht den Vergewaltiger (und Mörder?) ihrer Tochter ohrfeigte und der sie daraufhin wegen Körperverletzung anzeigte.

    Manchmal haben wir das Rechtssystem eines Dritte-Welt-Landes. Traurig.

  • Ich komm zwar nicht aus der Juristerei, aber aus der Selbstverteidigungsecke. Und ich muss leider sagen, dass es sich nach der Schilderung im Artikel um einen Angriff des Uwe W. handelt. Ich denke also, die Entscheidung des Gerichts ist juristisch korrekt. Ich persönlich finde die rechtliche Situation in Bezug auf Selbstverteidung in D verkehrt, da der Punkt, ab dem Selbstverteidigung (juristisch) zu einem Angriff wird, in so einer Situation sehr schnell kommt. Insofern kann ich gut verstehen, wenn manche Leute sich aus der Zivilcourage zurückziehen – auch wenns echt traurig ist.

  • Leider sind solche Urteile für den "gesunden Menschenverstand" nicht ganz nachvollziehbar.

    Aber: wir leben und sollten dessen erachtet sehr, sehr glücklich sein, in einem Rechtsstaat.

    Und dieses Recht und die Gesetze gelten für alle - auch wenn es manchmal nicht nachvollziehbar ist.

    Alles andere würde uns um Jahrzehnte zurück werfen.

  • Er hat ihn gestupst, weil er vor gestupst hat. Nicht mehr und nicht weniger. Ich würde es verstehen wenn er ihn verprügelt hätte. Aber er hat nur auf seine Aktion reagiert. Wenn der besoffene dann umfällt, weil er zu betrunken ist, dann ist es seine Schuld.

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