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FahrradJäger Insolvenz – Offene Erstattung

Für mein E-Bike hatte ich mich nach einer Diebstahlsicherung umgeschaut und bin auf die von Fahrradjäger angebotene „Inscect“ Lösung gestoßen.

Ein Gerät, womit das Fahrrad mit dem Handy verbunden wird.
Macht sich dann jemand an dem Rad zu schaffen, so erhält man eine Meldung aufs Handy.

Allerdings nur via Bluetooth.

Am nächsten Tag habe ich das Gerät schon zurück geschickt, weil das nichts für mich ist.
Bei mir haben die 100 Meter Bluetooth nicht funktioniert.

Am 10.10 zurück geschickt, am 11.10 zugestellt und dann nichts mehr gehört.

Nun erhielt ich diese Meldung:

***** (FahrradJäger)

26. Okt., 14:31 CEST

Hallo Heiko,

wir müssen Dir leider eine traurige Nachricht mitteilen: Am 22. Oktober 2018 wurde das Verfahren über den Antrag der million hunters GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen begonnen.

Was heißt das für Dich und Deine Erstattung?

Wir sind rechtlich verpflichtet, niemanden zu bevorzugen. Das heißt, wir können und dürfen Dir Deinen Betrag nicht erstatten. Wir nehmen Dich in einer Liste auf, diese beinhaltet Deinen vollständigen Namen, Deine Anschrift, das Datum des Widerrufs, Dein Produkt und Deinen Erstattungsbetrag. Die Liste bekommt unser vorläufiger Insolvenzverwalter. Er wird Dich ggf. kontaktieren und Du erhältst eine Insolvenzforderung.
Wir wissen, dass es für Dich unglaublich ärgerlich ist und möchten uns dafür bei Dir entschuldigen. Wir können Dir versichern, dass wir alles dafür tun, um die Unternehmung zu sanieren und wieder in sicheres Fahrwasser zu führen.

Möchtest Du, dass wir Dich telefonisch kontaktieren und Dir die Einzelheiten erklären?
Teile uns dann bitte mit, wann und wie, wir uns telefonisch bei Dir melden können.
Natürlich versprechen wir Dir absolute Offenheit!

Herzliche Grüße
Dein FahrradJäger-Team

 

Auf der Webseite konnte ich keine Informationen finden, allerdings funktioniert bei mir derzeit auch der Shop nicht mehr.

Welch ein dumme Geschichte. Mal schauen wie ich an mein Geld komme.

Aber dafür, dass ich schon seit 17 Jahren im Internet bestelle, ist die „Schadensmenge“ gering.
Das dürfte glaube ich mein erster Fall sein, bei dem ich noch nicht mein Geld erhalten habe 😉

 

 

Published inPrivates

9 Comments

  1. cars10 cars10

    Schon erstaunlich, dass man nirgendwo etwas über die Liquidierung der „jungdynamischen“ Firma lesen kann. Bleibt nur als „Trost“, dass die Umsatzabschöpfer bestimmt auch zukünftig nicht (aus finanziellen Gründen) mit dem Fahrrad fahren „müssen“, denn dafür werden sie schon gesorgt haben…

  2. Marco Marco

    Ergänzend:
    Hier: https://www.insolvenzbekanntmachungen.de kannst du die offiziellen Veröffentlichungen des Insolvenzgerichts abrufen, beispielsweise, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wird und der vorläufige Insolvenzverwalter zum Insolvenzverwalter wird.
    VORSICHT: Um alle Veröffentlichungen abzurufen und nicht nur die der letzten 2 Wochen, musst du „Detail-Suche“ anklicken und Bundesland (Mecklenburg-Vorpommern) und Insolvenzgericht (Rostock) eingeben.

    Eine Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens (oder Ablehnung mangels Masse) erfolgt typischerweise so ca. 1-3 Monate nach Insolvenzantrag.

    Wenn die tatsächlich machen, was sie dir geschrieben haben, nämlich dem Insolvenzverwalter deine Forderung mitteilen, dann meldet der Insolvenzverwalter sich automatisch bei dir und schickt dir ein Formular zur Anmeldung deiner Forderung. Falls nicht, musst du selbst aktiv werden und die Forderung anmelden (deshalb macht es Sinn, ab und zu die Veröffentlichungen zu checken, da wird auch eine Frist zur Anmeldung der Forderung veröffentlicht).

    Der Insolvenzverwalter wird dann alles, was die GmbH noch hat, zu Geld machen und die Masse gleichmäßig an die Gläubiger verteilen. Du wirst also irgendwann, ohne dass du dich weiter kümmern musst, einen Teil deiner Forderung erhalten – ob der näher an 0 oder an 100% liegt, kann man leider nicht vorhersagen.

      • Marco Marco

        Das kannst du, ohne dass du vom Insolvenzverwalter angeschrieben wirst, aber eben erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

        Wie der Insolvenzverwalter mit Anmeldungen umgeht, die während des vorläufigen Verfahrens eingehen, weiß ich nicht sicher, meine allerdings, dass du die dann nach Eröffnung des Verfahrens nochmal anmelden müsstest.

        Ich würde also einfach mal einmal im Monat auf https://www.insolvenzbekanntmachungen nachsehen, ob es etwas neues gibt – dann bist du auf der sicheren Seite, falls die dem Insolvenzverwalter deine Forderung verschweigen.

    • Hallo Simone, danke für deinen ganzen Text. Ich habe ihn aber entfernt, da sicherlich ein Urheberrecht darauf liegt und ich dieses nicht auf meiner Seite posten darf.
      Für einen Link zur Quelle wäre ich dankbar. Noch mag ich nicht meine offene Forderung öffentlich nennen, bitte habe Verständnis dafür. Aber danke für deine Untersützung 🙂

      • Steffen Mutter Steffen Mutter

        Na, wie hoch wird die Forderung schon sein?
        Ist auch egal:
        hat der Insolvenzverwalter am 10.12.2018 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

        Amtsgericht Rostock – Insolvenzgericht – 12.12.2018

        Damit dürfte sich das ziemlich erledigt haben. Immerhin wurde keine ‚Massearmut’festgestellt, sonst hätte das Gericht das Insolvenzverfahren bereits eingestellt. Sehr schade darum, aber vielleicht wird es möglich sein, das ganze in ein Communityprojekt umzuwandeln. Die Idee war wirklich nicht schlecht und die App auch gut programmiert. Mir hat das Ding echt gefallen – immerhin piepsen, wenn einer sich am Rad zu schaffen macht und der Buetooth Alarm funktionieren ja noch…

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