Last updated on Oktober 9, 2020
Ich frag mich manchmal was unsere Finanzämter für einen Kaffee trinken.
Seit längerer Zeit muss man als Privatmann bei bestimmten Bedingungen alle Handwerkerrechnungen aufbewahren.
Heute erreichte uns, durch unserer Steuerberater, folgende Information:
Wenn Ihr eine Rechnung an einen Privatmann schickt, der aber ein Grundstück oder Geschäftsgebäude besitzt und vermietet, dann seid ihr seit neuestem dazu verpflichtet, auf der Rechnung darauf hinzuweisen, dass er gesetzlich dazu verpflichtet ist, diese Rechnung 2 Jahre aufzubewahren.
Woher sollen wir wissen ob es eine Privatperson mit Grundstück ist oder nicht? Also dürfen wir das jetzt auf jede Rechnung schreiben.
Sonst ist der Empfänger nicht Vorsteuerabzugsberechtigt. Eigentlich ist es Pflicht des Steuerberater darauf hinzuweisen.
Jetzt müssen wir es machen. Ich kann ja noch ein paar frische getrocknete Blumen dazu legen.
Auch wenn das Automatisch passiert. Aber wenn das so weitergeht haben wir 2010 ein extra Beiblatt. Soviel wie da jetzt schon draufstehen muss, werden wir bestimmt 2030 bei jeder Rechnung ein Buch über das Steuerrecht dazu legen müssen.
Und das völlig Sinnlos. Dafür ist der Steuerbrater zuständig und nicht wir. Ich kann ja noch draufschreiben das der Kunde auf keinen Fall über Rot gehen darf.
*Kopfschütteln*
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