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wow, was für ein wahnsinn!
da kanns dich ganz blöd erwischen und du verlinkst auf so eine seite wie gurkensenf.*** und über nacht zieht der dann eine filesharing- oder ddl-seite auf und du bist dran… toll!
Die Gesetze zum Thema Internet werden halt leider in Gremien von steinalten und stockkonservativen Männern und Frauen beschlossen. Diese wissen gar nicht, um was es bei dem bösen, virenverseuchten Internet in Wirklichkeit geht! 😉 Armes Deutschland!
im gegenzug hat dafür aber der humane strafvollzug mit frühzeitiger entlassung und begleiteter resozialisierung von gewalttätern priorität 😉
Ach du scheiße…. Ich geh mal einen Disclaimer auf meinen Blog setzen…
Mal keine Panik, sooo wild ist das dann auch nicht. In dem Fall war der Beklagte Inhaber der Domain, unter der das Lied zum Download angeboten wurde. Hat also mit reinem Verlinken nichts zu tun. Wenn ihr mögt, könnt ihr mal das erstinstanzliche Urteil dazu lesen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/duesseldorf/lg_duesseldorf/j2009/12_O_470_07urteil20090909.html
Allerdings muss man zugeben, dass das recht anstrengend zu lesen ist, da wohl beim anonymisieren was schief gegangen ist und einfach bei jedem zu anonymisierenden Begriff durchlaufend ein Buchstabe des Alphabets benutzt wurde, so dass ein und derselbe Begriff mit 4 oder 5 Buchstaben anonymisiert wurde…
Und zu dem Thema „umhauen oder ausrauben wäre billiger gekommen“: Da sind wir wieder dabei, dass Zivilrecht von Strafrecht zu trennen ist. Hier geht es nicht um eine Strafe (wie der Vergleich mit Umhauen oder Ausrauben nahelegt), sondern um einen rein zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch. Der ist bei Umhauen oder Ausrauben genauso gegeben und richtet sich halt nach dem Schaden, den man angerichtet hat. Wenn du beim Umhauen oder Ausrauben jemanden verletzt / etwas beschädigst, dann musst du auch die Heilbehandlungskosten tragen / den Schaden ersetzen, und das kann schnell teurer werden als 9.000 Euro.
Strafe kann in allen Fällen noch obendrauf kommen (ist in diesem Fall eher unwahrscheinlich, da eher kein Vorsatz nachgewiesen werden kann, und außerdem die Frist für den Strafantrag lange verstrichen ist, beim Umhauen oder Ausrauben aber ziemlich sicher).