Last updated on Mai 17, 2023
Ich habe letzte Woche – als ich mein Patenkind besucht habe – dieses Haus fotografiert:
Ich stellte mir die Frage, ob ich es Online stellen darf.
Im Netz fand ich dann raus – das ich dieses Bild Online stellen darf – es fällt unter das Thema „Panoramafreiheit“ .
Zufälligerweise fand an dem Tag auch im Netz eine Debatte über diese Panoramafreiheit statt, da unsere liebe EU etwas daran ändern will.
Im Klartext: Macht ihr ein Foto von euch und im Hintergrund ist der Dom zu sehen – stellt dieses dann ins Netz (Facebook, Blog, ect.) und schon habt ihr eine Abmahnung.
Verständlicher und Informativer ist dieser Beitrag darüber: https://www.fotomagazin.de/praxis/fotorecht/fokus-fotorecht-eu-will-panoramafreiheit-einschraenken
Super!
Beutetet für dich, du machst „nur“ ein Foto von dir mit Gebäude im Hintergrund für deine „Freunde“ – das ganze Privat und ohne bösen Gedanken – und dank der Abmahnschattenjustiz hast du eine Woche später eine höhere Geldsumme zu zahlen – als wenn du einer alten Dame die Handtasche raubst und sie dabei niederschlägst ……..
Ich bin mal gespannt – auf den 9 Juli, dann wird darüber entschieden …….
„Bildjournalisten und Millionen Hobbyfotografen droht ein kaum lösbarer Konflikt mit dem Urheberrecht – es sind tolle Nachrichten für Anwälte.“
Wohl wahr. Und genau deshalb wird so ein Schwachsinn veranstaltet.