Benutzte Kosmetika sind nicht vom Widerrufsrecht ausgeschlossen
https://www.shopbetreiber-blog.de/2010/07/16/olg-koeln-kosmetik-widerrufsrecht/
Es wird immer schlimmer ………
Gestern Nachmittag war ich auf einer Karnevalssitzung. Freunde hatten mich eingeladen, zu dieser doch recht…
Mein Handy zeigt mir einmal die Woche an, wie viel Zeit mit ihm verbracht habe.…
Heute musste der Sohnemann beim Zahnarzt. Er wird demnächst 7 Jahre alt und hatte bis…
Gestern haben die Kinder mit meiner Frau den Baum abgeschmückt. Dann ging alles in den…
View Comments
Da hast du aber die Entscheidung nicht richtig gelesen....
Es geht nur um eine Formulierung in der Widerrufsbelehrung.
Ok, das wird auch immer schlimmer, aber ist dann doch was anderes.
Theoretisch kann man auch benutzte Kosmetika zurück geben, der Wertersatz beträgt aber dann 100% des Kaufpreises, daher lohnt es sich nicht.