Udo Vetter, Lawblogger und Strafverteidiger, war am 22. Mai zu Gast im tagesschau-Chat in Kooperation mit politik-digital.de. Der Anwalt chattete über Abmahnungen, Impressumspflicht und das staatliche Ausschnüffeln von Privatcomputern.
Ich bin gestern Herrn Vetter seinem Aufruf gefolgt und habe mir den Tagesschau Chat zur gemühte geführt in dem er für eine Stunde Frage und Antwort stand.
derHeiko: Bin ich als privater Blogschreiber in der Pflicht, im Impressum meine Anschrift, sowie Telefonnummer zu veröffentlichen?
Udo Vetter: Das ist auch umstritten. Sobald das Weblog über eine rein private, unverbindliche Seite hinausgeht, sollte man ein Impressum anlegen. Allerdings sind die Folgen auch nicht so gravierend. Es ist noch nicht klar, ob ein fehlendes Impressum zum Beispiel abmahnfähig ist.
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derHeiko: Ich möchte gerne meinen Blog samt Domain ins Ausland verlagern, damit ich weiter das schreiben kann, was ich möchte. Kann man dich dennoch für das, was ich schreibe, nach deutschem Recht belangen?
Udo Vetter: Wenn du in Deutschland schreibst, gilt für dich deutsches Recht. Der Umzug auf einen ausländischen Server hilft nicht. Als Deutscher unterliegt man überdies auch im Ausland häufig der deutschen Strafgerichtsbarkeit.
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derHeiko: Ein registriertes Mitglied in einem Weblog fordert mich auf, alle seine Beiträge, Fotos inklusive seinem Account zu löschen. Muss ich dem als Betreiber nach kommen?
Udo Vetter: Der Autor bleibt Inhaber seiner Texte und Fotos. Er kann über ihre Verwendung bestimmen. Da könnte man schön einen grundsätzlichen Fall daraus machen. Ich tendiere aber dazu, dass der Betroffene es verlangen kann.
HANSEw2: Gilt die Antwort auf den Beitrag von derHeiko auch für Internetforen? Kann man also das Löschen des eigenen Beitrages verlangen?
asdf_: Nachtrag zur Frage von schmizz: Wie verhält es sich bei anderen Inhalten wie z.B. Forenbeiträgen oder Kommentaren? Ist der Betreiber verpflichtet, der Aufforderung nach Löschung nachzukommen?
Udo Vetter: Schwierige Frage, nach meinem Kenntnisstand auch gerichtlich nicht geklärt. Es kommt zunächst darauf an, ob es sich um geschützte Werke handelt. Dann bestehen eher Chancen. Bei belanglosen Diskussionsbeiträgen muss das nicht der Fall sein.
Hier das ganze Protokoll was für alle Webseiten, Blog und Forenbetreiber interessant ist:
https://www.politik-digital.de/salon/transcripte/uvetter_070522.shtml
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