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Eintragung in die Handwerksrolle als IT Dienstleister?

Durch meine „Selbstständigkeit“ bin ich automatisch Mitglied der Industrie- und Handelskammer zu Köln. Bis Dato habe ich auch keinen Gebührenbescheid bekommen. Wenn dieser kommt, dann kann ich Einspruch einreichen, da ich mit meinem Gesamteinkommen in die Beitragsfreigrenze falle.

Am Freitag hat mich die Handwerkskammer zu Köln angeschrieben.

Unbenannt

 

Huch, meine Branche fällt auch darunter?

Wieder was dazu gelernt. Dort gibt es allerdings keine Freigrenze, die wollen gleich 120 Euro von mir!

Diese Woche werde ich mich noch mal schlau machen ob ich dort mich wirklich eintragen muss und ob der Betrag für mich auch gilt.

Ansonsten ist es so und ich bin in beiden „Verbänden“ Mitglied.
So habe ich wenigsten wieder ein paar „Ausgaben“ mehr 😉

Published inPrivates

6 Comments

  1. Marco Marco

    Wobei die 120 € wahrscheinlich kein (jählicher oder sonst wiederkehrender) Beitrag sind, sondern eine einmalige Gebühr für den Vorgang der Eintragung.

  2. Frank Frank

    Dir ist klar das Du das selbstständige Informationsrechnikerhandwerk nur ausüben darfst wenn du einen Meistertitel in einem der entspr. Berufe hast?

    Wirf mal einen Blick auf: https://www.muenchen.ihk.de/de/recht/Handwerk/EDV-Branche (dort dann das PDF downloaden), das hilft dann weiter und ich würde darauf Tippen das Du weder den Titel brauchst noch dich in die Handwerksrolle eintragen musst.

    • Ja, das weiß ich jetzt seit eben auch. Da liegt der Fehler. Ich bin kein Informationstechniker und damit auch nicht selbständig. Da gibt es wohl Missverständnisse. Dazu aber später mehr hier im Blog.

  3. ednong ednong

    Hm,
    ich würde mal tippen, irgendetwas in der Gewerbeanmeldung ausgewählt, was die aufgeschreckt hat? Oder bist du Informationstechniker?

    Ich bin ja auf eine Fortsetzung gespannt.

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