Last updated on Oktober 9, 2020
Sich neben seinem Hauptjob mit einer eigenen Tätigkeit selbständig zu machen, geht einfacher als ich dachte. Bzw. die Möglichkeit, auch als Privatperson eine Rechnung zu schreiben, ist gar nicht sooooo aufwendig. Wobei ich in meinem Fall keine Privatperson mehr bin.
Eines vorweg, das hier sind meine gesammelten Informationen.
Ich weise vorsorglich darauf hin, das ich keine Gewähr auf Korrektheit oder Vollständigkeit gebe.Korrekturen oder Ergänzungen nehme ich gerne via Kommentar oder E-Mail an.
Kurz zusammen gefasst:
In Köln für 20 Euro ein Gewerbe angemeldet, Post von IHK und Finanzamt abgewartet und schon kann ich „Privat“ und Nebenberuflich Rechnungen schreiben.Dann gebe ich einmal im Jahr mit meiner Einkommenssteuererklärung eine Gewinn- und Verlustrechnung ab und fertig.Das war es. Punkt.
Soweit die Erfahrung und Theorie bis jetzt.
Wie das sich in der Praxis wiederspiegelt, werde ich in den nächsten Monaten und Jahren sehen. Wen es interessiert, der kann ja meinen Blog verfolgen 😉
Habe mal eine Kategorie „Kleinunternehmen“ angelegt.
Und jetzt etwas detaillierter.
Arbeitgeber zu fragen / informieren.
Also, als erstes galt es nach dem Entschluss meinen Arbeitgeber zu fragen.
Das war in meinem Fall schnell erledigt, ist aber Pflicht.
Wenn dieser das nicht möchte, dann muss man das akzeptieren.
Gewerbe anmelden?
Das musste ich in meinem Fall (1) (2). Das ging aber einfacher als gedacht. Ich habe mir vorgestellt, das dies mit unheimlich viel Aufwand verbunden ist. Pustekuchen.
Kostet rund 20 Euro in Köln und ist in wenigen Minuten durch.
Ob es in anderen Städten mehr oder weniger kostet kann ich leider nicht sagen.
Das geht bei uns in Köln beim Gewerbeamt. Das hat aber nur von 8 bis 12 Uhr auf. Online kann man bei unseren Ämtern auch einen Termin vereinbaren, aber das ging beim Gewerbeamt irgendwie nicht. Ich rief an, aber niemand ging ran. Also schrieb ich eine E-Mail mit der Frage, ob ich einen Termin auch Nachmittags haben kann oder nur morgens die Möglichkeit besteht ein Gewerbe anzumelden.
Ich bekam als Antwort:
……Um Ihnen die Angelegenheit zu vereinfachen übersende ich Ihnen anbei einen Vordruck zur Anmeldung. Bitte senden Sie diesen ausgefüllt und unterschrieben auf dem Postweg an mich zurück und fügen eine Kopie Ihres Personalausweises/Passes bei. Sie können den Vordruck auch gerne eingescannt per E-Mail übersenden. Nach der Bearbeitung bekommen Sie eine Ausfertigung der Anmeldung als Bestätigung zugesandt…….
Das habe ich dann auch gleich gemacht und damit war das Thema erledigt.
Das Formular als solches war einfach gestrickt und nur eine Din-A4 Seite groß.
Wichtig war, die Angabe was ich machen will und das „die Tätigkeit im Nebenerwerb betrieben“ wird.
Thema Krankenversicherung
War noch schneller durch.
Bei meiner Krankenkasse habe ich einfach angerufen und mal nachgefragt. Die Antwort war kurz:
Solange ich eine Haupttätigkeit habe und diese mehr „Arbeit“ ist als meine Nebentätigkeit – so brauche ich keine weitere Krankenversicherung.
Thema Steuern
Etwas größeres Thema, aber genau so einfach. Nach der Anmeldung bekommt man Post vom Finanzamt mit der Steuernummer und einem Fragebogen. Den gilt es auszufüllen und zurück zuschicken. Fertig.
Diesen – meinte mein Steuerberater – füllen wir zusammen aus und schicken ihn zurück. Sobald er bei mir eingetroffen ist – ergänze ich diesen Bereich im Beitrag.
Ich muss nun einmal im Jahr (immer im darauf folgenden Jahr bis zum 31.05) meine Einkommenssteuererklärung machen. Das machen die meisten ja eh. Das einzige was nun dazu kommt – das ich eine Tabelle beilege – in der aufgelistet ist welche Ein und Ausgaben ich durch bzw. in meiner Nebentätigkeit hatte.
Oder anders gesagt, eine „Gewinn- und Verlustrechnung“.
Da steckt zwar auch Aufwand hinter, aber wenn man das immer schön beibehält – ist dies für mich genau soviel Aufwand, wie die Stundenzettel schreiben im Sicherheitsdienst.
Sollte ich dann mehr Einnahmen als Ausgaben erwirtschaftet haben, so werden diese dann nachversteuert.
Wie viel das genau ist, das kann ich noch nicht sagen. Das liegt am Steuersatz den man selber hat. Darum habe ich das Gewerbe dieses Jahr schon angemeldet. So kann ich nun den einen letzten Monat díesen Jahres Rechnungen schreiben und einfach mal schauen was ich absetzen kann. Dann habe ich nur einen Testmonat hinter mir.
Thema Rechnung schreiben
Nun darf ich „Privat“ endlich eine Rechnung schreiben. Wobei ich ja nun „Kleinunternehmer“ bin.Das einzige was ich dabei zu beachten habe, ist das ich KEINE Mehrwertsteuer auszeichnen darf. Also die Rechnung Brutto ausgeben muss. Ich muss also – da ich keinerlei Umsatzsteuer einnehme – auch keine Umsatzsteuer abführen.
Kleiner Nachteil, dadurch das ich keine Umsatzsteuer einnehme, kann ich keine Geltend machen. Auch nicht mein Auftraggeber – sofern eine Firma.
Aber damit kann ich und meine Privatkunden leben. Die wenigen Firmen auch. Bei mir dreht es sich ja nicht um so große Summen das es weh tun würde.
Es MUSS folgendes mit auf die Rechnung:
Das übliche:
Mein vollständiger Name und Anschrift
Vollständige Anschrift des Rechnungsempfänger
Ausstellungsdatum der Rechnung
Zeitpunkt der Leistung
Steuer und/oder Umsatzsteueridentifikations-Nr.
Fortlaufende Einmalige Rechnungsnummer
Genaue Leistungsbeschreibung
Besonderheiten:
Es darf kein separater Umsatzsteuerausweis erfolgen!
Es muss auf die Rechnung der Hinweiß „Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG.“
Anmerkung von Sascha:
Rechnungen müssen nicht immer eine Steuernummer enthalten. Bei Rechnungen über Kleinbeträge (bis 150 Euro) kann sie gem. §33 UStDV entfallen.
Brauche ich AGBs?
Ja und ein. Grundsätzlich gilt das BGB und ggf. auch das HGB. Ich betreibe keinen Onlineshop, also brauche ich weder Widerrufsbelehrung noch AGBs und co. Es wäre nur Ratsam welche zu machen, da AGBs dafür da sind um ggf. Klarheit bei Verträgen zu verschaffen oder vom BGB/HGB abweichende Bedingungen (sofern erlaubt und statthaft) festzusetzen.
IHK und Berufsgenossenschaft Pflichtmitglied?
Ja. Laut meinen Informationen ist eine Mitgliedschaft Pflicht und kostet je nach Bundesland um die 40 Euro pro Jahr.
Das Schreiben kommt automatisch mit der Gewerbeanmeldung. Das habe ich allerdings noch nicht erhalten. Darum werde ich das später nach Erhalt hier ergänzen!
Laut Sascha kann man sich aber davon befreien lassen, wenn die Einnahmen im Jahr nicht 5200 Euro überschreiten.
Sobald das Schreiben da ist werde ich da mal schlau machen und das hier ergänzen.
Gleiches gilt für die Berufsgenossenschaft, die sich irgendwann bei dir melden wird. Auch die will natürlich Beiträge für eine Mitgliedschaft. Aber auch da gibt es in der Regel Freigrenzen, die meist in den Satzungen der Genossenschaft stehen.
Wie viel darf ich einnehmen?
Theoretisch egal. Durch das Kleingewerbe sollte der Umsatz im ersten Jahr die 17.500 Euro und im zweiten Jahr die 50.000 Euro nicht übersteigen. Wenn man darüber kommt, dann muss man dies melden und dann treten andere Regeln inkraft. Aber das würde hier den Rahmen sprengen.
Vielen Dank für die Anmerkung von Macros
Die anderen Regeln (man ist umsatzsteuerlich nicht mehr Kleinunternehmer und wird deshalb umsatzsteuerpflichtig) treten in Kraft, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
1. Der Umsatz im Vorjahr hat 17.500 Euro überschritten.
Das hat nichts mit dem ersten, zweiten oder dritten Jahr der Selbständigkeit zu tun. Wenn man die 17.500 im achten Jahr überschreitet, ist man halt im neunten Jahr kein Kleinunternehmer mehr
ODER
2. der Umsatz des laufenden Jahres übersteigt voraussichtlich 50.000 Euro.
In dem Jahr, in dem deine Prognose am Anfang des Jahres ergibt, dass du voraussichtlich mehr als 50.000 Euro Umsatz machst, bist du sofort umsatzsteuerpflichtig.
Das hat eigentlich nur dann Bedeutung, wenn du direkt groß einsteigst und im ersten Jahr mit mehr als 50.000 Euro Umsatz rechnest oder wenn aus irgendeinem Grund ein Riesen-Umsatzsprung bevorsteht.
Im Normalfall wirst du, bevor du an den 50.000 kratzt, schon lange wegen Möglichkeit 1 umsatzsteuerpflichtig sein, weil du mehr als 17.500 Euro im Vorjahr an Umsatz gemacht hast.
Darf ich als Kleinunternehmer ein Logo und „Fantasie“ Name verwenden?
Ja, aber:
https://www.existenzgruender.de/expertenforum/recht/antwort.php?frage=11432&archiv=146&rubrik=9
Sonstiges?
Ich persönlich werde mir fürs erste professionelle Hilfe vom Steuerberater nehmen. Das Geld spare ich mir an der Stelle nicht. Gerade am Anfang, wo man vieles falsch machen kann.
Diesen Beitrag werde ich für mich immer wieder Updaten und versuchen aktuell zu halten. Wenn ihr also noch etwas wissen wollt, dann ergänze ich das gerne.
Letzte Änderung: 27.11.2014
Hallo Heiko, Willkommen im „Club“. Noch ein paar Ergänzungen von meiner Seite:
1. Wieviel die Anmeldung des Gewerbes kostet, ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Ich musste hier bei mir damals auch 20 Euro zahlen, es soll aber wohl Gemeinden geben, wo es bis 40 Euro rauf geht. Aber das sind ja einmalige Kosten.
2. Deine Rechnungen müssen nicht immer eine Steuernummer enthalten. Bei Rechnungen über Kleinbeträge (bis 150 Euro) kann sie gem. §33 UStDV entfallen.
3. IHK Mitgliedschaft ist in der Tat Pflicht. Allerdings kann man sich von den Beiträgen befreien, wenn die Einnahmen 5200 Euro pro Jahr nicht übersteigen. Wird zwar nirgendwo deutlich geschrieben (die wollen die Kohle ja gerne haben), aber wenn du gezielt nach der Info suchst oder googelst, wirst du diese Ausnahme finden.
4. Gleiches gilt für die Berufsgenossenschaft, die sich irgendwann bei dir melden wird. Auch die will natürlich Beiträge für deine Mitgliedschaft. Aber auch da gibt es in der Regel Freigrenzen, die meist in den Satzungen der Genossenschaft stehen.
So viel kann man eigentlich nicht falsch machen. Man muss sich halt nur etwas in die Materie einlesen oder (wie du) einen Steuerberater zu Rate ziehen. Ich wünsche dir viel Spaß und Glück mit deinem Gewerbe.
Übrigens ein Tipp zum Schluss: erfasse deine Rechnungen immer rechtzeitig zB in einer Excel-Tabelle. Dann wird die GuV-Rechnung fürs Finanzamt ein Klacks. Zudem solltest du dir angewöhnen, Quittungen für berufliche Aufwendungen zu sammeln, damit du die dort ebenfalls geltend machen kannst, um die Steuerschuld zu mindern.
Danke dir, habe ich ergänzt.
Hallo Heiko,
kurze Info zur IHK-Mitgliedschaft: Laut Beitragsordnung der IHK Köln kann man sich vom Beitrag befreien lassen, wenn der Gewinn aus Gewerbebetrieb (nicht die Einnahmen) unter 5.200,00 € liegt.
Gruß
Der Lohndepp
Danke für die Information. Kann man das schon im Vorfeld oder erst wenn das erste Jahr herum ist?
Hallo Heiko,
spätestens dann, wenn der erste Beitragsbescheid von der IHK kommt. Ansonsten teilt das Finanzamt den Gewinn aus Gewerbebetrieb an die IHK und die machen dann Ihren Beitragsbescheid.
Meistens nicht nur für das abgelaufene Jahr, sondern auch als Vorauszahlungsbescheid für die kommenden zwei bis drei Jahre. Dann Widerspruch einlegen und die Befreiung beantragen.
Solltest Du Beiträge als Vorauszahlung geleistet haben und es stellt siche heraus, dass dein Gewinn unter 5.200,00 € liegt, bekommst Du die Beiträge wieder zurück.
Gruß Der Lohndepp
Wie viel darf ich einnehmen?
Theoretisch egal. Durch das Kleingewerbe sollte der Umsatz im ersten Jahr die 17.500 Euro und im zweiten Jahr die 50.000 Euro nicht übersteigen. Wenn man darüber kommt, dann muss man dies melden und dann treten andere Regeln in Kraft.
Für deinen Fall eher nicht relevant, aber weil es etwas ungenau ist, trotzdem die kleine Korrektur:
Die anderen Regeln (man ist umsatzsteuerlich nicht mehr Kleinunternehmer und wird deshalb umsatzsteuerpflichtig) treten in Kraft, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
1. Der Umsatz im Vorjahr hat 17.500 Euro überschritten. Das hat nichts mit dem ersten, zweiten oder dritten Jahr der Selbständigkeit zu tun. Wenn man die 17.500 im achten Jahr überschreitet, ist man halt im neunten Jahr kein Kleinunternehmer mehr
ODER
2. der Umsatz des laufenden Jahres übersteigt voraussichtlich 50.000 Euro. In dem Jahr, in dem deine Prognose am Anfang des Jahres ergibt, dass du voraussichtlich mehr als 50.000 Euro Umsatz machst, bist du sofort umsatzsteuerpflichtig. Das hat eigentlich nur dann Bedeutung, wenn du direkt groß einsteigst und im ersten Jahr mit mehr als 50.000 Euro Umsatz rechnest oder wenn aus irgendeinem Grund ein Riesen-Umsatzsprung bevorsteht. Im Normalfall wirst du, bevor du an den 50.000 kratzt, schon lange wegen Möglichkeit 1 umsatzsteuerpflichtig sein, weil du mehr als 17.500 Euro im Vorjahr an Umsatz gemacht hast.
Danke, habe ich ergänzt.
Im meinen Augen solltest du über eine Betriebshaftpflicht nachdenken …
Wenn Fehler passieren, kann es sehr schnell sehr teuer werden ..
Kostet keine 200 Euro im Jahr und kann viel Ärger ersparen, auch wenn man eigentlich immer hoft, sie nicht zu brauchen.
Danke, habe ich ergänzt.