Last updated on Dezember 12, 2019
Da, wo ich wohne, haben wir klassische Altbauinnenhöfe.
Damals nur zum Trocknen der Wäsche erlaubt.
Ich kann mich noch daran erinnern, dass ich als Kind dort mal Ostereier bei der Oma im Innenhof gesucht habe und einen Schneemann bauen durfte. Aber da hörte der Spaß dann auf.
Spielen oder feiern war „damals“ nicht erlaubt und wurde gleich der Genossenschaft gemeldet.
Über die Jahre verstarben die teils sehr spießigen alten Bewohner und es wurde deutlich lockerer. Irgendwann grenzten die ersten Nachbarn Teilstücke ab und es wurden kleine Gärten.
Bis 2008 habe ich auf der anderen Straßenseite noch in meiner Single Wohnung gewohnt.
Dort habe ich dann das Teilstück meiner Nachbarn mit nutzen dürfen.
Als ich 2009 in meine jetzige Wohnung umgezogen bin, hatten meine Nachbarn unter mir schon ein großes Stück in Beschlag genommen. Als diese dann irgendwann ausgezogen sind und keine Nachbarn folgten, nutzten wir den kompletten Garten Abschnitt für uns alleine.
Über die Jahre haben wir diese Gartenfreiheit sehr genossen. Was aber noch viel schöner war, dass man sich mit der Nachbarschaft so gut verstand und viele Sommerabende draußen gemeinsam am Tisch saß und auch gemeinsam alles feierte.
Entweder ging man zum Nachbarn rüber oder der Nachbar kam zu einem. Wir grillten zusammen oder spielten Kartenspiele. Oder habe einfach zu kleinen Schnäpschen angestoßen.
Man was haben wir in den Jahren viel draußen gegrillt.
Als wir dann Kinder bekommen haben, konnten die dort draußen viel spielen. Wir haben noch eine Rutsche und Sandkasten dazu getan. Auch die Kindergeburtstage konnten dort wunderbar draußen stattfinden.
Damit ist nun Schluss.
Mit einem Schreiben unsere Genossenschaft wurde angekündigt, dass die Benutzung ab dem 31.01.2020 nicht mehr möglich ist. Sowie im Bauabschnitt II vor einem Jahr.
Sehr geehrter Herr derHeiko
zur Vorbereitung des III. Bauabschnittes werden voraussichtlich ab dem 01.02.2020 etwa 4 Wochen lang notwendige Baumfällarbeiten in den Innenhöfen stattfinden. Die Gärten werden ab dann nicht mehr nutzbar sein.
Bitte entfernen Sie daher bis spätestens 31.01.2020 alle privaten Gegenstände und
Bauten.Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir ab dem 01.02.2020 alle nicht fortgeräumten
Gegenstände entsorgen werden.Wir bitten, die durch die Fällarbeiten entstehenden Unannehmlichkeiten zu
entschuldigen.
Das ganze war selbstverständlich schon abzusehen und ich bin unsere Genossenschaft auch dankbar, dass man bis zu diesem Zeitpunkt gewartet hat. So konnten wir dieses Jahr noch mal ausgiebig bei den Sommerlichen Temperaturen im Garten die Zeit genießen.
Wenn wir im April in den zweiten Bauabschnitt umziehen, gibt es zwar wieder Innenhöfe, diese werden aber von allen gemeinsam genutzt. Dort gibt es auch nicht mehr die Möglichkeit wie jetzt, Teilbereiche abzustecken. Aber dafür gibt es einen großen privaten Spielplatz und viele Spielmöglichkeiten für die Kinder.
Auch wenn wir wussten, das dieser Tag kommt, so ist es trotzdem ein komisches Gefühl.
Vielleicht werde ich Silvester noch mal angrillen, sowie vor 10 Jahren, sofern wir zuhause bleiben.
Auf jeden Fall werde ich ihn sehr vermissen.
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