Auf dem Katalog eines großen Versandhandels habe ich mal gelesen, dass dieser einen Bonus von 3,50 Euro pro nicht zurückgeschickter Ware zahlt.
Mittlerweile kann ich es verstehen. Die Kunden bestellen, probieren rum und schicken es wieder zurück.
Bei uns ist es noch etwas nerviger, weil die Kunden für etwas ein Ersatzteil brauchen und ohne zu wissen, ob es passt, es einfach bestellen und später wieder an uns zurück schicken, anstatt uns einfach zu fragen, ob es passt.
In der Regel können wir die Teile aber weiter verkaufen, weil sie nicht gebraucht wurden.
Gestern hatte ich dann aber einen Kandidaten, der es besonders dreist probiert hat.
Er hatte bei uns eine Ölpumpe bestellt.
Diese schickte er uns zurück, mit dem Hinweis das sie nicht passen würde und er von seinem Rücktrittsrecht gebrauch nimmt.
Oder anders erklärt, mein Chef legte mir einen Karton auf dem Tisch aus dem es nur so nach Öl Roch.
Kurzen Brief verfasst
….. Sehr geehrter ******,
ich habe Ihre Rücksendung erhalten, mit Ihrer Bitte um Rücknahme. …..
Die Ware, welche Sie uns zugesandt haben, ist gebraucht sowie beschädigt.
Das Kupferrohr weist am Anschlussstück einen Riss auf.
An der Öl-Pumpe weisen die Inbusstellschrauben Gebrauchsstellen auf.Des weiteren ist den Ölflecken am Gehäuse, dem heraustropfenden Öl aus den Schraubverschlüssen und dem Öl Geruch zu entnehmen, das versucht wurde die Ölpumpe in Gebrauch zu nehmen.
Daher können wir leider Ihre Ware nicht zurück nehmen und senden diese zu unserer Entlastung zurück. ……
Eingepackt und zurück an den Absender geschickt.
Mal schauen, wann er sich meldet 😀
Wobei eine Ingebrauchnahme, auch wenn sie Gebrauchsspuren hinterlässt, natürlich nicht das Widerrufsrecht des Kunden ausschließt (wenn er denn eines hat, z.B. Verbraucher ist usw., wovon ich aber jetzt einfach mal ausgehe).
Statt dessen gibt es einen Anspruch auf Wertersatz (für Verschlechterung durch bestimmungsmäßige Ingebrauchnahme nur dann, wenn der Kunde darauf und auf eine Möglichkeit, den Wertersatz zu vermeiden, hingewiesen wurde).
Richtig wäre also anstatt „Daher können wir leider Ihre Ware nicht zurück nehmen und senden diese zu unserer Entlastung zurück“ z.B. das gewesen:
„Daher schulden Sie uns Wertersatz für den Wertverlust der Ölpumpe. Den Anspruch beziffern wir auf x €. Wir rechnen diesen gegen Ihren Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises auf und [werden den Restbetrag überweisen/betrachten die Angelegenheit damit als erledigt].“ (Letzteres abhängig davon, ob die Pumpe vollkommen wertlos ist oder die Wertminderung kleiner ist als der Kaufpreis.)
Die Verweigerung der Rücknahme kann also ein Fehler gewesen sein, kann aber auch genau so gut sein, dass der Kunde es jetzt auf sich beruhen lässt.
Ich weis nicht, ob eine „Verschlechterung durch Ingebrauchnahme“ auch dann noch gegeben ist, wenn die Inbetriebnahme so dilletantisch erfolgt ist, daß der Artikel beschädigt wurde und daher nicht mehr zu gebrauchen ist.
In dem Fall würde der Wertersatz = Verkaufspreis entsprechen.
Ist schon richtig erwähnt: Korrekte Handlungsweise aber falsche Formulierung 😉
Danke für „I_n_bus“.
Aber vom Fachmann erwartet man auch nichts anderes 🙂
?
https://de.wikipedia.org/wiki/Inbus
Ist doch richtig, oder ?
Verwirrt bin! 😀
@Andre: Es ist ja ausdrücklich von _bestimmungsmäßiger_ Ingebrauchnahme die Rede. Die Verschmutzung durch Öl wird bei einer Ölpumpe wahrscheinlich noch darunter fallen, ein Riss im Anschlussstück sicher nicht und „Gebrauchsspuren“ an Inbusschrauben wohl auch nicht, wenn diese denn bedeuten, dass die Innenkanten nicht mehr wirklich „Kanten“ sind.
Wie gesagt halte ich es ja auch durchaus für möglich, dass der Wertersatz dem Kaufpreis entspricht und deshalb nichts zurückgezahlt werden muss.
@Heiko: Ich glaube, genau darüber – nämlich, dass es richtig ist – hat sich krustyDC gefreut. Ich nehme an, dass das relativ viele Leute falsch, nämlich „I_m_bus“, schreiben.
@Heiko: Keine Sorge.
@Marco: Richtig, danke.
🙂
Hat mich auch gleich zum bloggen gebracht.