Berufsbedingt lese ich viele Anwalt Blogs und auch Privat hat mich das Thema Abmahnung und Urheberrecht oft betroffen.
Dabei stoße ich immer wieder auf Beiträge, wo ich nur den Kopf schütteln kann.
Wie hier zum Beispiel:
https://www.online-und-recht.de/urteile/Kein-Verschulden-bei-Benutzung-fremder-Fotos-nach-Ablauf-der-Lizensierungszeit-Landgericht-Bonn-20150422/
Ein Schuhladen bekommt einmal im Jahr von einem Schuhhersteller Werbeplakate kostenlos zur Verfügung gestellt. Sie stellt dieses im Laden aus. Auch über mehrere Jahre. Dann bekommt Sie eine Abmahnung von dem Modell auf dem Bild, weil die Lizenzrechte ausgelaufen sind!
Ob wohl Sie gar nicht weiß ob zu Recht oder Unrecht gibt Sie eine „strafbewehrte Unterlassungs- und. Verpflichtungserklärung ab“ räumt alles ab und bietet dem Modell sogar noch für die „nachträgliche“ Verwendung Geld an.
Das Thema kotzt mich so an. Da findet außerhalb unserer Gerichte eine „Selbstjustiz“ statt.
Ich bin froh das der „Kläger“ vor Gericht gegangen ist und auf eigene Kosten verloren hat!
Aber den Ärger und die Kosten hatte erst mal die Schuhverkäuferin. Und sie hat meiner Meinung nichts falsch gemacht. Ich bin der Meinung, das hier ein Riegel vorgeschoben werden muss!
Das erst einmal eine „Verwarnung“ ausreichen sollte. Wie bei mir auch.
Ein einfacher Brief. Den kann heute auch jeder ohne einen Anwalt schreiben!
Und wenn das Bild dann nicht entfernt wird, dann kann man gerne wie jetzt auch mit Kanonen auf Spatzen schießen.
Aber bis diesem Abmahnwahn ein Riegel vorgeschoben wird, da wird noch viel Wasser den Rhein runterlaufen.
Warum? Die Abmahnanwälte verdienen zu gut daran – als das sie dieses Geschäftsmodell nicht hart umkämpft aufgeben.
Die Anwälte – welche diese Machenschaften an den Pranger stellen und den Mandanten „helfen“ wollen verdienen auch nur Ihr Geld damit – weil andere Abmahnen. Warum also etwas wirklich dagegen tun!
Die Gerichte sind froh das Sie mit dieser „Selbstjustiz“ entlastet werden und nicht jeden Fall auf den Tisch bekommen.
Meine Meinung!